Atemschutzgeräteträger

Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger

Die Lehrgänge zum Atemschutzgeräteträger werden zweimal im Jahr in der Feuerwache Füssen von KBM Wolfgang Sattelberger durchgeführt. Als Hilfsausbilder stehen ihm LM Jürgen Hencir und OFM Gerhard Ruf von der Feuerwehr Füssen-Stadt zur Seite.
Die Ausbildung umfasst 24 Stunden, die auf zwei Wochen verteilt werden. Die Lehrgänge finden jeweils ab dem 1. Samstag im März und November statt.

Ausbildungszeiten:

Samstag von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Montag von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr

Donnerstag von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr

Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Es muss gewährleistet sein, dass der gemeldete Teilnehmer an allen Kursterminen anwesend sein kann.
  • Abgeschlossene Feuerwehrgrundausbildung (Truppmann Teil I und II, einschließlich Funkgrundausbildung).
  • Atemschutztauglichkeit bescheinigt durch ärztliches Attest nach G 26.3.
  •  Erfolgreicher Besuch eines Kurses über "ERSTE HILFE".
  • Kein Voll-, Kinnbart, keine starken Koteletten, welche die Maskendichtheit beeinflussen.
  • Bei Brillenträgern ist eine ärztlich vorgeschriebene Maskenbrille so rechtzeitig zu beschaffen, dass diese bereits während des Kurses verwendet werden kann.

Dass der gemeldete Teilnehmer die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, wird vom Kommandanten durch die Kursanmeldung und durch die am ersten Kurstermin vorzulegenden Unterlagen

  • Dienstbuch mit den erforderlichen Eintragungen
  • ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung nach G26.3 bestätigt.

Lehrgangsgebühr:

50,00 EUR/pro Teilnehmer